12Os57/24k—OGH Entscheidung
05. September 2024
…Verwirklichung einer solchen Anlasstat ist nunmehr ua, dass diese – abweichend von der alten Rechtslage, die bloße (Mit )Kausalität genügen ließ (vgl RIS Justiz RS0090083, RS0090530) – unter dem maßgeblichen Einfluss einer schwerwiegenden und nachhaltigen psychischen Störung begangen wurde ( Haslwanter in WK 2 StGB § 21 Rz 11). Die…