JudikaturOGH

RS0046326 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
07. Juli 2025

Ist nach der Aktenlage zwar die inländische Exekutionsgerichtsbarkeit gegeben, fehlt aber eine Norm für die örtliche Zuständigkeit eines inländischen Gerichtes, ist ein inländisches Gericht zu ordinieren. (3 Nd 4/89; 3 Nd 3/90).

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