JudikaturOGH

RS0046326 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
16. Juni 2025

Ist nach der Aktenlage zwar die inländische Exekutionsgerichtsbarkeit gegeben, fehlt aber eine Norm für die örtliche Zuständigkeit eines inländischen Gerichtes, ist ein inländisches Gericht zu ordinieren. (3 Nd 4/89; 3 Nd 3/90).

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