JudikaturOGH

RS0031857 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. September 2024

Ob ein Ausdruck den Tatbestand nach § 1330 Abs 1 ABGB erfüllt, kann nur aus dem Zusammenhang, in dem er gebraucht wurde, beurteilt werden. Der bloße, aus diesem Zusammenhang herausgehörte Wortsinn ist hiefür nicht ausreichend.

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