3Ob98/23t—OGH Entscheidung
25. Mai 2023
…sodass zur Wirksamkeit des Vertragseintritts weder die Zustimmung noch die Kenntnis des Bestandnehmers erforderlich ist (RS0104141). Es kommt somit zu einer gesetzlichen Vertragsübernahme auf Bestandgeberseite (RS0021130 [T2]; vgl auch RS0011871 [T8, T10 und T13]). [11] 2. Im Anlassfall hat der Betreibende durch die mit dem Exekutionsantrag vorgelegten öffentlichen Urkunden, nämlich den…