JudikaturOGH

RS0085898 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. März 2025

Kostenersatz nach Billigkeit an die zur Gänze unterliegende, nur Notstandshilfe beziehende Versicherte bei Vorliegen lediglich einer widersprüchlichen, teilweise den Standpunkt der Klägerin stützenden Judikatur des VwGH.

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