JudikaturOGH

RS0084808 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
30. April 1991

Für das Vorliegen der Ausnahme nach § 230 Abs 2 lit a ASVG ist aber nur entscheidend, ob die Berechtigung zur freiwilligen Versicherung in einem schon vor dem Stichtag eingeleiteten Verfahren festgestellt wurde. Unter diesem "Verfahren" kann nach Wortlaut und Regelungszweck der Norm nur das - zu den Verwaltungssachen im Sinn des § 355 ASVG gehörende - Verfahren auf Feststellung der Versicherungsberechtigung verstanden werden, nicht aber das davon unabhängige - zu den Leistungssachen im Sinn des § 354 ASVG zählende - Verfahren auf Gewährung der Alterspension.

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