JudikaturOGH

RS0041994 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Januar 2025

Auch noch im Revisionsverfahren können die Parteien Ruhen des Verfahrens vereinbaren, wodurch eine Sachentscheidung des OGH für die Dauer des Ruhens des Verfahrens entfällt.

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