4Ob190/24f—OGH Entscheidung
24. Januar 2025
…erster Satz ZPO kann noch im Berufungsverfahren Ruhen des Verfahrens vereinbart werden. Diese Bestimmung ist gemäß § 513 ZPO auch auf das Revisionsverfahren anzuwenden (RS0041994 [T3], RS0081567 [T7]). [2] Die Parteien einigten sich in einem Vergleich vom 4. 11. 2024, rechtswirksam seit 23. 1. 2025, unter…