JudikaturOGH

RS0041994 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
26. Juni 2025

Auch noch im Revisionsverfahren können die Parteien Ruhen des Verfahrens vereinbaren, wodurch eine Sachentscheidung des OGH für die Dauer des Ruhens des Verfahrens entfällt.

Rückverweise