RS0067691 – OGH Rechtssatz
Rückverweise
Die zu § 14 Abs 2 MG ergangene Judikatur des OGH (hier: MietSlg 39389/25) ist auch im Geltungsbereich des MRG im Hinblick auf die gleichartige Regelung (§ 26 Abs 1 MRG) weiterhin anwendbar.
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