JudikaturOGH

RS0085764 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. Juni 2025

Der Empfänger der aufgrund eines vorläufig vollstreckbaren Urteils gezahlten Geldleistung kann im Falle der (endgültigen) Abänderung dieses Urteils dem Rückforderungsanspruch des Leistenden nicht den Einwand gutgläubigen Verbrauchs entgegensetzen.

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