3R9/23g—OLG Innsbruck Entscheidung
29. März 2023
…in erster Instanz auch kein dahinlautendes Vorbringen. 4.1.: Der Gehilfe selbst haftet dem Geschädigten, zu dem er in keinem Vertragsverhältnis steht, nur deliktisch (RIS-Justiz RS0023938 [T2]; Reischauer in Rummel , ABGB 3 § 1313a [Stand 1.1.2004, rdb.at] Rz 14 mwN). Nur der Vollständigkeit halber – die Streitteile erstatteten dazu nämlich kein…