JudikaturOGH

RS0014603 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
23. Juli 2025

Die Geltungskontrolle ist nicht allein auf Nebenabreden beschränkt, sondern umfasst auch Vertragsbestimmungen über die Begründung, Umgestaltung bzw. Erweiterung von Hauptpflichten.

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