JudikaturOGH

RS0070337 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. März 1991

Aus § 26 Abs 1 MRG ergibt sich kein Anspruch des Hauptvermieters gegenüber dem Hauptmieter auf Ausfolgung des Mehrerlöses zwischen dem angemessenen und dem unverhältnismäßig hohen Mietzins.

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