RS0070337 – OGH Rechtssatz
Aus § 26 Abs 1 MRG ergibt sich kein Anspruch des Hauptvermieters gegenüber dem Hauptmieter auf Ausfolgung des Mehrerlöses zwischen dem angemessenen und dem unverhältnismäßig hohen Mietzins.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden