Beim Zuspruch von Fahrtkosten "in gesetzlicher Höhe" handelt es sich um kein hinreichend bestimmtes Begehren im des § 82 ASGG, da es über die Höhe der Fahrtkosten keine gesetzlichen Bestimmungen gibt.
Rückverweise
…SZ 71/132 = SSV-NF 12/104 = RIS-Justiz RS0085906 [T1]). Im konkreten Fall sind gesetzliche Bestimmungen vorhanden, die die Anspruchshöhe determinieren (vgl RIS-Justiz RS0083912). Mangels einer erheblichen Rechtsfrage gemäß § 519 Abs 2 iVm § 502 Abs 1 ZPO ist der Rekurs der beklagten Partei zurückzuweisen. Die Entscheidung über…
…vgl 10 ObS 52/96, SSV NF 10/30; 10 ObS 2363/96i, SSV NF 10/120; RIS Justiz RS0083912). 5.2 Im vorliegenden Fall gibt es jedoch in der Satzung der beklagten Partei eine wie bereits dargelegt eindeutige Bestimmung über die Höhe eines der…
… 82 ASGG handelt, weil es über die Höhe solcher Kosten keine gesetzlichen Bestimmungen gibt. Das Begehren ist daher ziffernmäßig zu präzisieren (vgl RIS Justiz RS0083912). Der Kostenvorbehalt beruht auf § 52 Abs 1 ZPO.…