JudikaturOGH

RS0053309 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
15. Juli 2014

Gegen die Bestimmung des § 124 Abs 1 BSVG bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken. Die unterschiedliche Regelung des Versicherungsfalles der geminderten Arbeitsfähigkeit ist zum Großteil historisch gewachsen und die Differenzierung erfolgt dabei nach objektiven Unterscheidungsmerkmalen, nämlich nach Berufsgruppen sodass an gleiche Tatbestände jeweils gleiche Rechtsfolgen geknüpft werden.

Rückverweise