JudikaturOGH

RS0039606 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Juni 2025

Wird die nicht gänzliche Erledigung des Klagebegehrens durch das Ersturteil vom Kläger weder in der Berufung noch in der Revision gerügt, ist davon auszugehen, dass der nicht erledigte Teil aus dem Verfahren ausgeschieden ist.

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