JudikaturOGH

RS0049520 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. April 2025

Eine über den Rechtsmittelantrag hinausgehende Anfechtungserklärung ist nicht weiter beachtlich; maßgeblich ist allein der Rechtsmittelantrag als das primäre, die Teilrechtskraft absteckende Rechtsmittelerfordernis.

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