RS0045823 – OGH Rechtssatz
Ein auf § 139 Abs 3 AktG gegründetes Begehren eines Aufsichtsratsmitgliedes auf Ausfolgung einer Ausfertigung des Prüfungsberichts ist im Sinne der §§ 14 AktG und 102 GmbHG im außstrVerf zu verfolgen.
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