JudikaturOGH

RS0082153 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. Februar 1991

Ein Verstoß gegen § 14 Abs 1 WaffG erfüllt nicht den Tatbestand nach § 36 Abs 1 Z 3 WaffG, weil sich diese Strafbestimmung nur auf Verbote nach § 12 WaffG bezieht.

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