Bei Entscheidung über die Vollanrechnung von Vordienstzeiten hat sich der öffentlich-rechtliche Dienstgeber an den sachlichen Kriterien im Sinne des Gesetzes zu orientieren (so auch 9 Ob A 236, 237/90). (§ 48 ASGG).
…die Tätigkeit für die erfolgreiche Verwendung des Vertragsbediensteten von besonderer Bedeutung ist. Liegen diese Voraussetzungen vor, hat der Vertragsbedienstete einen Anspruch auf Anrechnung (RIS Justiz RS0082094 [T1]). [14] 5. Dass die Vortätigkeit für die spätere Verwendung „praktisch unerlässlich“ sein müsste, wie dies von der Beklagten in ihrer R…
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