7Ob138/08g—OGH Entscheidung
09. Juli 2008
…Der ehelichen Beistandspflicht kommt in keiner Weise die Funktion zu, den für eine Verletzung des Ehepartners haftpflichtigen Dritten in seinen Schadenersatzpflichten zu entlasten (RIS Justiz RS0009423). Das Berufungsgericht ist dieser Judikatur gefolgt, die als gesichert zu bezeichnen ist. Daran ändert auch der Umstand, dass die beiden Entscheidungen schon vor längerer Zeit…