JudikaturOGH

RS0085767 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. Dezember 1990

Leben die in einem landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Betrieb tätigen Familienangehörigen des Betriebsinhabers, die dem Personenkreis des § 3 Abs 1 Z 2 BSVG angehören, mit dem Betriebsinhaber nicht in gemeinsamen Haushalt so ist auch die Arbeit in ihrem eigenen Haushalt geschützt, wenn dieser wesentlich dem Betrieb dient.

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