JudikaturOGH

RS0076263 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
31. Mai 2011

Die Richtsatz-Quoten des § 6 Abs 2 UVG - sind nicht nur "vorbehaltlich des § 7" sondern auch - in den Fällen des § 4 Z 2, letzter HS keine absoluten sondern nur Höchst-Sätze.

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