JudikaturOGH

RS0059646 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
21. Mai 2003

Kann sich ein Vertragsbediensteter auf eine zu den Nebengebühren gemäß § 15 Abs 1 GehG erlassene allgemeine oder individuelle Norm berufen, gebührt ihm ebenso eine Beamten gewährte Vergütung oder Zulage.

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