JudikaturOGH

RS0083944 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. November 1990

Der Fortbezug des vollen Arbeitsentgelts kürzt die Dauer des sozialversicherungsrechtlich eingeräumten Krankengeldanspruchs nicht; in Verbindung mit § 143 Abs 1 Z 3 ASVG kommt es somit lediglich zu einem zeitlichen Hinausschieben des Leistungsanfalls, was für den Versicherten allerdings nur bei entsprechend langer Krankheitsdauer von Bedeutung ist.

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