RS0083944 – OGH Rechtssatz
Der Fortbezug des vollen Arbeitsentgelts kürzt die Dauer des sozialversicherungsrechtlich eingeräumten Krankengeldanspruchs nicht; in Verbindung mit § 143 Abs 1 Z 3 ASVG kommt es somit lediglich zu einem zeitlichen Hinausschieben des Leistungsanfalls, was für den Versicherten allerdings nur bei entsprechend langer Krankheitsdauer von Bedeutung ist.