JudikaturOGH

RS0001822 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
14. November 1990

Der für die Bemessungsgrundlage nach § 3 RATG maßgebende Wert des Streitgegenstandes der Klage nach §§ 35, 36 EO folgt dem des Exekutionsverfahrens, in dem der Anspruch betrieben wird.

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