JudikaturOGH

RS0076951 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
06. November 1990

Obwohl § 1 Abs 2 UrhG, wonach ein Werk als ganzes und in seinen Teilen urheberrechtlichen Schutz genießt, in der Verweisungsbestimmung des § 76 a Abs 5 UrhG nicht vorkommt, ist dieser allgemeinen Grundsätzen entspringende Rechtsgedanke auf Leistungsschutzrechte analog anwendbar.

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