JudikaturOGH

RS0052618 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
24. Oktober 2018

Nach herrschender Auffassung bringt der jeweilige ÖBB - Bedienstete seinen Unterwerfungswillen dadurch hinlänglich zum Ausdruck, dass er den im Verleihungsschreiben enthaltenen ausdrücklichen Hinweis, dass "auf das Dienstverhältnis die DO... in ihrer letzten Fassung sowie die sonstigen für die Beamten der ÖBB jeweils geltenden Bestimmungen Anwendung finden", widerspruchslos zur Kenntnis nimmt.

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