3Ob31/25t—OGH Entscheidung
28. Mai 2025
…liegt insbesondere dann vor, wenn in einem über eine Oppositionsklage eingeleiteten Verfahren – wie hier – der aus dem Gesetz gebührende Unterhalt strittig ist (vgl RS0046467 [T1, T12]), es sei denn, es wäre nur zu prüfen, ob der Unterhaltsanspruch infolge Aufrechnung oder Zahlung erloschen ist ( RS0042968 [T4]), wenn dem betriebenen Anspruch…