RS0028068 – OGH Rechtssatz
Die Bestimmung des § 12 AngG über die Entschädigung des vertragswidrig am Provisionsverdienst gehinderten Angestellten schließt diesen nicht davon aus, neben der Geltendmachung dieser Entschädigung auch vom Recht auf vorzeitigen Austritt nach § 26 Z 2 AngG Gebrauch zu machen. (§ 48 ASGG).