JudikaturOGH

RS0078217 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
Zivilrecht
20. Februar 2024

Die Frage, ob eine Werbung mit Umweltschutzbegriffen zur Irreführung geeignet ist, ist ähnlich wie die Gesundheitswerbung nach strengen Maßstäben zu beurteilen. - "Treibgas F22-Ozonschutz".

Rückverweise