RS0036254 – OGH Rechtssatz
Die Rechtsmittelbeschränkung des § 528 Abs 2 Z 4 ZPO greift nicht Platz bei Beurteilung der im § 73 ZPO geregelten Folgen der Verfahrenshilfe über den Verfahrensablauf und Fristenablauf.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden