Wird das Ersturteil vom Obersten Gerichtshof nicht wiederhergestellt, sondern kommt es zu einer davon abweichenden Sachentscheidung, ist ein Kostenrekurs weder zu behandeln noch zu honorieren.
Rückverweise
…Berufung im Kostenpunkt auf die abgeänderte Entscheidung in der Hauptsache zu verweisen. Zufolge seines Eventualcharakters war dieses Rechtsmittel als gegenstandslos nicht mehr zu behandeln (vgl RS0035930 ). 7. Der Ausspruch über die Unzulässigkeit der Revision gründet sich auf § 502 Abs 2 ZPO . …