RS0084277 – OGH Rechtssatz
Die als Mannschaftsmitglieder teilnehmenden Feuerwehrmänner genießen auch bei den vom Kommandanten zwecks Überprüfung der Ausbildung angeordneten Feuerwehrwettkämpfen Versicherungsschutz.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden