JudikaturOGH

RS0069488 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
25. September 1990

Ob der Mieter einen Anspruch auf Offenhalten des Haustores trotz Vorhandenseins einer elektrischen Torschließanlage und Sprechanlage hat, ist im Verfahren nach § 8 MRG nicht zu prüfen. Ein solcher Anspruch wäre im streitigen Verfahren durchzusetzen.

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