JudikaturOGH

RS0000938 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. März 2006

Eine Exekutionsbewilligung kann bei Fehlen der Voraussetzungen des § 7 Abs 2 (nicht Abs 1 !) und § 9 EO auch dann mit Klage nach § 36 Abs 1 Z 1 EO bekämpft werden, wenn die entsprechenden Einwendungen mittels Rekurses gegen die Exekutionsbewilligung hätten angebracht werden können.

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