JudikaturOGH

RS0084777 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. September 1990

Zeiten der Mitarbeit im elterlichen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieb ohne Entgelt können nicht als Ersatzzeiten im Sinne des § 229 Abs 1 Z 4 ASVG angerechnet werden, weil auch gegenwärtig die Mitarbeit im elterlichen landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betrieb von der Vollversicherung nach dem ASVG ausgenommen ist.

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