JudikaturOGH

RS0084716 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
18. September 1990

Zeiten der Mitarbeit im landwirtschaftlichen Betrieb der Eltern ohne Entgelt sind gemäß § 6 Abs 2 ARÜG in Verbindung mit § 107 Abs1 BSVG als Ersatzzeiten zu berücksichtigen.

Rückverweise