JudikaturOGH

RS0083709 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
19. Dezember 2023

Die zuletzt ausgeübte Berufstätigkeit muss eine solche Tätigkeit gewesen sein, die ihrem Inhalt nach gemäß § 14 Abs 1 ASVG die Versicherungszugehörigkeit und damit gemäß § 245 ASVG die Leistungszugehörigkeit zur Pensionsversicherung der Angestellten begründet. Der Versicherte darf nämlich nicht auf eine Tätigkeit verwiesen werden, durch deren Ausübung er den Berufsschutz nach § 273 ASVG verlieren würde.

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