Aus § 3 Abs 1 Z 2 BSVG ist abzuleiten, daß als die Versicherung begründende Beschäftigung im Sinn des § 175 Abs 1 ASVG nur eine Tätigkeit angesehen werden kann, die im Rahmen des landwirtschaftlichen Betriebes ausgeführt wird.
Rückverweise
Keine Ergebnisse gefunden