JudikaturOGH

RS0083755 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
13. September 2018

Ein Anspruch kann nur gegen denjenigen Versicherungsträger geltend gemacht werden, dem im § 28 ASVG für diesen Anspruch die Durchführung der Unfallversicherung übertragen ist. Wird der Anspruch gegen einen anderen, nicht zuständigen Versicherungsträger erhoben, fehlt diesem die passive Klagelegitimation, weil er zur Durchführung der Unfallversicherung und daher auch zur Befriedigung des Anspruchs nicht verpflichtet ist. Die gegenteilige Auffassung in SSV-NF 2/22 = ZAS 1989,210 wird nicht aufrechterhalten.

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