JudikaturOGH

RS0080188 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
29. Januar 1993

Die Konstituierung des Vereines muß nicht unbedingt in einer formellen "konstituierenden" Generalversammlung stattfinden; sie kann auch bereits vor der gemäß § 4 VerG vorgeschriebenen Anzeige über die Bildung eines Vereins erfolgen und muß in einem solchen Fall bei späterer Anmeldung nach dem Ablauf der Untersagungsfrist des § 7 VerG oder einem nach dieser Gesetzesstelle ergangenen Bescheid auf Nichtuntersagung keinesweges wiederholt werden (SZ 11/9; JBl 1957,510).

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