JudikaturOGH

RS0098573 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
04. September 1990

Die kassatorische Entscheidung über den Strafausspruch (auf Grund einer zu Gunsten des Angeklagten erhobenen Nichtigkeitsbeschwerde) hat notwendigerweise die Aufhebung auch eines Beschlusses gemäß § 265 StPO zur Folge; (auch) insoweit ist im zweiten Rechtsgang das Verschlimmerungsverbot zu beachten.

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