9ObA13/04h—OGH Entscheidung
23. Juni 2004
…bedeutet, grob gesprochen, dass Kollektivvertragspartner das, was sie einmal gegeben haben,, auch wieder nehmen können. Einzige Schranke dieser Eingriffe bilden die guten Sitten (RIS Justiz RS0050917). Gegenstand einer solchen Regelung kann aber nicht die Auferlegung von Verpflichtungen sein (9 ObA 603/90 = SZ 63/144 uva). Im vorliegenden…