JudikaturOGH

RS0072833 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
17. Dezember 2008

Die Leistung der Sonderunterstützung gemäß § 1 Abs 1 Z 1 SUG ist eine Maßnahme der sozialen Absicherung für ältere Arbeitnehmer in Krisenbetrieben. Bei Verlust des Arbeitsplatzes in einem solchen Betrieb vor Erreichen des Pensionsanfallsalters soll dem betreffenden Arbeitnehmer der Bezug einer Leistung gesichert werden, die der Pensionsleistung entspricht, auf die er im Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Betrieb Anspruch hätte, wenn zu dieser Zeit die besonderen Voraussetzungen für einen Pensionsanspruch aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit oder des Alters erfüllt wären. Es handelt sich um ein Surrogat für eine Pensionsleistung vor Erreichen des Anfallsalters, das nicht aus Mitteln der Pensionsversicherung, sondern für die Übergangszeit bis zum Erreichen der besonderen Anspruchsvoraussetzungen nach den SVG aus Mitteln der Arbeitsmarktverwaltung geleistet wird. (§ 48 ASGG)

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