JudikaturOGH

RS0083591 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
28. August 1990

Die in Lehre und Rechtsprechung vertretenen Auffassungen über die weite Auslegung der Verweisungstatbestände, die Möglichkeit von Teilfeststellungen und dergleichen, wie sie zu § 37 Abs 1 MRG vertreten werden, gelten auch für § 22 Abs 1 WGG. Bei dem Antrag des Nutzungsberechtigten, die Bauvereinigung zur Abrechnung und Einsichtgewährung im Sinne des § 19 Abs 1 WGG zu verhalten, handelt es sich jedoch um einen formalisierten (beschränkten) Antrag.

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