JudikaturOGH

RS0083521 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
03. Juni 2025

Eine (vermeintlich) nicht gesetzeskonforme Jahresabrechnung des Wohnungseigentumsverwalters berechtigt den Wohnungseigentümer nicht zum Zurückbehalten fälliger Akontozahlungen für Betriebskosten.

Rückverweise