JudikaturOGH

RS0084064 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
11. Juli 1990

Wegen Beitragsschulden der Konkursmasse an den Sozialversicherungsträger kann ausnahmsweise gegen den Masseverwalter persönlich Exekution geführt werden, wenn nicht ein Rückstandsausweis nach § 64 Abs 2 ASVG gegen die Masse erging, sondern ein Haftungsbescheid gemäß §§ 67, 410 Abs 1 Z 4 ASVG.

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