13Os20/20w—OGH Entscheidung
16. September 2020
…Gerichts erster Instanz geltende Recht in seiner Gesamtauswirkung für den Täter günstiger wäre (zur Beschränktheit des Gesetzesbegriffs „Recht“ auf finanzstrafgesetzliche Vorschriften RIS-Justiz RS0086016, RS0086020 [T1], RS0132285). Der damit angeordnete Günstigkeitsvergleich ist nicht abstrakt, sondern konkret auf Basis des Urteilssachverhalts, und zwar – im Fall von Tatmehrheit (Realkonkurrenz) –…