JudikaturOGH

RS0057674 – OGH Rechtssatz

Rechtssatz
20. Januar 2004

Auch Kreditverbindlichkeiten, zu deren Hereinbringung der Gläubiger bereits einen Exekutionstitel erwirkt und Eintreibungsmaßnahmen gesetzt hat, werden von der Regelung des § 98 Abs 1 EheG erfasst.

Rückverweise