8ObS204/00h—OGH Entscheidung
09. November 2000
…1 lit b ASGG. Es sind zwar dem Nebenintervenienten, der kein Versicherungsträger ist, auch in Sozialrechtssachen nach dem IESG Kosten zuzusprechen (vgl RIS Justiz RS0035821, 8 ObS 206/98x uva). Dies ändert aber nichts daran, dass diese Einschränkung der grundsätzlichen Befreiung auch des unterliegenden Versicherten von der Kostenersatzpflicht…